Kostenübernahme
Kassenleistung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle Leistungen einer Hebamme laut Hebammengebührenverordnung.
Dies beinhaltet z.B.:
- Schwangerenvorsorge
- CTG
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- telefonische Beratung
- Labor
- Geburt
- Wochenbettbetreuung
- Beikosteinführung
- Geburtsvorbereitungskurs
- Rückbildungskurs
Privat Versicherte
In der Regel übernehmen alle Kassen die oben genannten Leistungen einer Hebamme. Da dies bei jeder Kasse jedoch unterschiedlich sein kann, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Kasse.